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Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) beinhaltet viele Änderungen zur alten Fassung: zur Beschlussfassung, zu baulichen Veränderungen, zur Eigentümerversammlung, darunter auch zur Verwaltung. Der Beruf des Hausverwalters war bis dahin nicht geregelt. Das heißt, es gab keine fachlichen Voraussetzungen zur Ausübung dieses Berufs, sodass fast jeder Wohnungseigentümergemeinschaften verwalten durfte.
Der Gesetzgeber hat die Problematik erkannt und wollte sicherstellen, dass der Verwalter auch über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Deshalb schreibt er in der neuen Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes vor, dass für eine ordnungsmäßige Verwaltung, der Verwalter nach den in § 26a dieses Gesetzes stehenden Bedingungen zertifiziert sein soll.
Und was steht in §26a WEG? Hier spricht das Gesetz für sich: Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, §26a Abs. 1 WEG.
Der Verwalter vertritt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach außen fast unbeschränkt: gegenüber den Behörden, der Bank, der Handwerker usw. Sie wollen die Sicherheit haben, dass diese Person diese Pflichten verantwortungsvoll erfüllen kann. Daher dürfen Sie die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Dies bedeutet, Sie können, auch wenn Sie in der Minderheit sind, darauf bestehen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird*. Mit der Bestellung eines zertifizierten Verwalters können Sie sicherer sein, dass Sie diese Verantwortung in kompetente Hände geben.
* Werden folgende 3 Bedingungen erfüllt, so kann auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verzichtet werden: Es gibt in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer weniger als neun Sondereigentumsrechte, ein Wohnungseigentümer wurde zum Verwalter bestellt und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer verlangt die Bestellung eines zertifizierten Verwalters.
Letzte Aktualisierung: 02.05.2024
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