Die Hausverwaltung im Ortenaukreis und Umland

Hellerman-Hausverwaltung – für jedes Objekt von klein bis groß

Wir betreuen sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften als auch Mietobjekte in den Landkreisen Ortenau, Emmendingen und der Umgebung.


Ob kleine WEG mit wenigen Einheiten oder größere Wohnanlagen, ob Ein- oder Mehrfamilienhaus, Neu- oder Altbau, Stadt oder Land – wir bieten eine persönliche, transparente und auf Ihr Objekt abgestimmte Hausverwaltung – zertifiziert nach § 26a WEG.

Was für uns spricht

Eine passende Lösung für jedes Objekt


Für jedes Objekt, sei es klein oder groß, seien es vermietete Wohnungen oder Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) – wir haben die passende Lösung. Maßgeschneidertes Angebot passend zur Objektart und -größe.

Erreichbarkeit und Kommunikation


Gute Erreichbarkeit und freundliche Kommunikation sind für eine gute Zusammenarbeit und gegenseitigen Respekt unerlässlich. Deshalb sind wir für unsere Kunden über digitalen (Kundenportal, E-Mail etc.) und persönlichen (telefonisch) Kanäle erreichbar.

Verwaltung von kleinen und großen Objekten


Wir glauben, dass sowohl kleinen, mittleren als auch großen Objekte eine gleichermaßen professionelle und kompetente Hausverwaltung zusteht. Deshalb übernehmen wir gerne Objekte jeder Größe.

Zertifizierung nach § 26a WEG


Um sicherzustellen, dass der Verwalter über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, schreibt der Gesetzgeber in der neuen Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes, dass eine ordnungsmäßige Verwaltung die Zertifizierung des WEG-Verwalters durch die IHK voraussetzt. Diese Voraussetzung erfüllen wir. 

Wir haben Lösungen für Sie

Für Vermieter

Verwaltung von Mietwohnungen

Sind Sie Eigentümer.in eines Wohnhauses mit Mietwohnungen und suchen eine zuverlässige Verwaltung? Sind Sie Eigentümer.in einer oder mehreren vermieteten Wohnungen und suchen eine kompetente Verwaltung für Ihre Wohnungen? Sprechen Sie uns an.

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Für Eigentümer

WEG-Verwaltung

Sind Sie Eigentümer.in in einer WEG im Ortenaukreis, Region Emmendingen und in der Umgebung und suchen eine zuverlässige Verwaltung? Sind Sie Bauträger.in und suchen eine kompetente Verwaltung für Ihren Neubau, mit dem sie gut arbeiten können? Sprechen Sie uns an.

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Blog

von account 25. Februar 2026
Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umfasst deutlich mehr als die Erstellung der Jahresabrechnung. Sie ist rechtlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und bildet das organisatorische und wirtschaftliche Fundament einer funktionierenden Eigentümergemeinschaft. Eine ordnungsgemäße Verwaltung dient nicht nur der laufenden Organisation, sondern auch dem langfristigen Werterhalt des gemeinschaftlichen Eigentums. Gesetzliche Grundlagen der WEG-Verwaltung Das Wohnungseigentumsgesetz regelt, dass Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung ihres gemeinschaftlichen Eigentums haben. Dieser Anspruch umfasst sowohl organisatorische als auch wirtschaftliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Gemeinschaft funktionsfähig zu halten. Zu den wesentlichen Aufgaben zählen insbesondere die Aufstellung eines Wirtschaftsplans sowie die Erstellung der Jahresabrechnung (§ 28 WEG). Darüber hinaus gehört die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu den Kernpflichten einer WEG. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes können Eigentümer zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen (§ 26a WEG). Ein zertifizierter Verwalter weist durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nach, dass er über die erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag zur zertifizierten WEG-Verwaltung. Organisation der Eigentümerversammlung Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Beschlussorgan der WEG. Der Verwalter ist für die ordnungsgemäße Einberufung und Durchführung verantwortlich (§ 24 WEG). Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: fristgerechte Einladung Erstellung der Tagesordnung ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung Protokollierung der Beschlüsse Beschlüsse müssen ordnungsgemäß zustande kommen, um Anfechtungen zu vermeiden. Formale Fehler können zur Ungültigkeit führen und erhebliche rechtliche sowie wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Die Fassung rechtssicherer Beschlüsse ist daher ein zentraler Bestandteil der Verwaltertätigkeit. Wirtschaftliche Verwaltung und Rechnungsführung Neben der Beschlussorganisation trägt der Verwalter die Verantwortung für die laufende wirtschaftliche Betreuung der Gemeinschaft. Hierzu gehören: Verwaltung der Gemeinschaftskonten Prüfung und Begleichung von Rechnungen Überwachung von Zahlungseingängen Erstellung der Jahresabrechnung gemäß § 28 WEG Die Jahresabrechnung ist eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung der Gemeinschaft für das abgelaufene Wirtschaftsjahr. Sie stellt die tatsächlich angefallenen Kosten den im Wirtschaftsplan vorgesehenen Ansätzen gegenüber und bildet damit die Grundlage für die Ermittlung der sogenannten Abrechnungsspitze, also etwaiger Nachzahlungen oder Guthaben der einzelnen Wohnungseigentümer. Sie muss rechnerisch zutreffend und für die Eigentümer nachvollziehbar aufgebaut sein, damit die wirtschaftliche Situation der Gemeinschaft transparent dargestellt wird. Erhaltungsmaßnahmen und Instandhaltung Die ordnungsgemäße Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gehört zu den Kernaufgaben der WEG-Verwaltung (§ 19 Abs. 2 WEG). Der Verwalter übernimmt dabei unter anderem: Einholung von Angeboten Koordination von Handwerkern Überwachung der Durchführung Abrechnung der Maßnahmen Eine vorausschauende Planung und strukturierte Umsetzung tragen dazu bei, größere Schäden und unnötige Kosten zu vermeiden. Vertretung der Gemeinschaft Der Verwalter vertritt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich (§ 9b WEG). Er handelt im Namen der Gemeinschaft, etwa beim Abschluss von Wartungs- oder Dienstleistungsverträgen, bei der Beauftragung von Handwerksunternehmen oder bei der Durchsetzung offener Hausgeldforderungen. Diese gesetzliche Vertretungsbefugnis bedeutet, dass Erklärungen und Handlungen des Verwalters unmittelbare Wirkung für die Gemeinschaft entfalten. Entscheidungen im laufenden Verwaltungsalltag betreffen somit nicht nur organisatorische Abläufe, sondern können auch wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen haben. Gleichzeitig ist der Verwalter an die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft gebunden. Maßnahmen von größerer wirtschaftlicher Bedeutung bedürfen einer entsprechenden Beschlussgrundlage. Die Tätigkeit erfordert daher neben organisatorischem Geschick auch ein sicheres Verständnis der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb der Gemeinschaft. Fazit Die WEG-Verwaltung ist ein komplexer Aufgabenbereich mit klar definierten gesetzlichen Grundlagen. Sie umfasst organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte, die eng miteinander verzahnt sind. Eine strukturierte, transparente und rechtssichere Verwaltung dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern trägt maßgeblich zur Stabilität und zum Werterhalt einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei.
5. Februar 2026
Was gehört in die Nebenkostenabrechnung und welche Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden? In diesem Beitrag erklären wir einfach und verständlich, welche Posten zulässig sind, worauf Mieter bei der Prüfung achten sollten und wie man Fehler in der Abrechnung erkennt.